Tätigkeit der Stiftung
Kreatives Erbe und Sammlungen
In Familien, bei Erben und in Privatsammlungen bewahrtes kreatives und kulturelles Erbe, bei dem oft unklar ist, was damit geschehen soll. Man kann sich einfach an die Stiftung wenden — auch wenn das Material noch nicht geordnet oder erschlossen ist.
Was kreatives Erbe sein kann
Beispiele; die Liste ist nicht abschließend.
- Noten
- Manuskripte
- Briefe
- Fotografien
- Tonaufnahmen
- Kunstwerke
- Dokumente
- Archive und Sammlungen
- Rechte
Wie die Stiftung helfen kann
Je nach Fall und den Möglichkeiten der Stiftung.
- Hilfe beim Verständnis der kulturhistorischen Bedeutung
- Ordnen und erschließen
- Digitalisieren
- Hilfe bei der Klärung von Rechts- und Eigentumsfragen
- Geeignete Archive, Museen, Verlage oder Fachleute vermitteln
- Hilfe bei der Suche nach einer geeigneten Lösung für Bewahrung oder Veröffentlichung
Bei gesonderter Vereinbarung kann die Stiftung künftig bestimmtes Erbe, Sammlungen oder Rechte in Verwaltung oder Eigentum übernehmen. Dies geschieht nie automatisch: die Kontaktaufnahme mit der Stiftung überträgt kein Material und keine Rechte.